Verantwortlicher:

Landwirtschaftsbetrieb Anja Müller

Rothenkirchener Straße 113

08107 Hartmannsdorf

 

Quellenangaben für verwendete Bilder und Grafiken:

Alle Bilder entstammen eigenen Annahmen.

 


Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete 

Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.

 

 

umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.3 umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus" konnte durch den ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen die Nährstoffauswaschung eingedämmt und ein Nitratrückhalt erreicht werden. Außerdem bewirkte die ganzjährige Bedeckung eine Bodenstabilisierung und dient somit dem Erosionsschutz. Weiterhin wurde ein Beitrag zur Bodenfruchtbarkeit durch besonders nachhaltige Produktionsverfahren auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet.

 

Zwischenfrüchte

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.4 Zwischenfrüchte" konnte durch eine optimale Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen beigetragen werden. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt.

 

Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland 

Mit der Umsetzung des Vorhabens "AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland" konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt.